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Mithilfe dieser Funktion, die Sie sowohl über die Funktionsleiste als auch über den Diplom-Antrag aufrufen können, prüfen Sie QSOs mit Bestätigung durch T-QSL. Dafür wird i.A. jeweils eine QSL-Karte per Scan oder im Original vorgelegt. Laut Referatsbeschluss von 2012 sind auch E-Mail-QSL-Karten zulässig, wenn glaubwürdig (d.h., wenn sie so ausgeführt sind, wie eingecannte Papierkarten).
Beim Aufruf aus der Funktionsleiste geben Sie zuerst das Rufzeichen ein, deren QSL-Karten Sie prüfen wollen. Beim Aufruf aus dem Antrag erübrigt sich diese Eingabe, das Call wird vom Antrag übernommen.
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